Strafbar im Dating

Dating kann emotional, sexuell oder anstrengend sein – doch manchmal ist das romantische Kennenlernen sogar strafbar. Der Schock sitzt tief, wenn einige Zeit nach einem Treffen bei Tinder und Co. ein Schreiben von der Polizei im Briefkasten liegt. Der Betroffene wird zur polizeilichen Vernehmung geladen. Der Vorwurf beispielsweise: Sexueller Übergriff.

Hier gilt es, zunächst Ruhe zu bewahren: Machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch und kontaktieren Sie einen Rechtsanwalt für Strafrecht. Den Termin bei der Polizei sollten Sie nicht wahrnehmen. Der Beschuldigte in einem Strafverfahren ist nicht verpflichtet, zur Vernehmung durch die Polizei zu erscheinen.

Noch wichtiger ist es, den Verdacht einer Sexualstraftat gar nicht erst aufkommen zu lassen. Nicht immer unterliegt das der eigenen Kontrolle: Aufgrund der nicht unerheblichen Zahl an Falschbeschuldigungen kann ein Betroffener mit einer unwahren Bezichtigung aus dem Nichts überrascht werden. Häufig ist auch, dass ein sexuelles Geschehen von den Beteiligten völlig unterschiedlich bewertet wird: Die sexuelle Grenzüberschreitung war dann für den Beschuldigten möglicherweise nicht erkennbar oder ihm fehlte der Vorsatz. Gerade beim Dating gibt es aber bestimmte Risikosituationen für strafbares Verhalten.

Allgemein bekannt sein dürfte hoffentlich, dass erzwungener Geschlechtsverkehr oder Gewaltanwendung strafbar ist. Allerdings ist das Sexualstrafrecht komplex: Auch unbedachte Handlungen können die sexuelle Selbstbestimmung des Gegenübers verletzen.

Versenden von intimen Bildern unter Erwachsenen

Immer wieder kommt es vor, dass beim Online-Dating Nacktbilder an ein Match versendet werden. Die Übermittlung intimen Bildern kann nach §184 Abs. 1 Nr. 6 StGB strafbar sein. Ob das Verhalten den Straftatbestand der Verbreitung pornographischer Inhalte erfüllt, ist nicht pauschal zu beantworten. Es kommt auf die Umstände des Einzelfalls an.

Strafbar macht sich nach der Vorschrift, wer einen pornographischen Inhalt an eine andere Person gelangen lässt, ohne von ihr dazu aufgefordert worden zu sein. Das verschickte Bild oder Video muss pornographisch sein. Darunter versteht der Bundesgerichtshof die „vergröbernde Darstellung sexuellen Verhaltens unter weitgehender Ausklammerung emotional-individualisierter Bezüge, die den Menschen zum bloßen Objekt geschlechtlicher Begierde oder Betätigung machen“. Kennzeichnend für Pornographie ist das Ziel der sexuellen Stimulierung.

Übersetzt heißt das: Nicht jedes Nacktbild, auch wenn es die Genitalien zeigt, ist automatisch Pornografie. Bei sogenannten Dickpics, die das männliche Glied zeigen, besonders im erigierten Zustand, ist die Sache eindeutiger: Diese werden regelmäßig als pornographischer Inhalt gewertet.

Die unaufgeforderte Versendung der Penisbildern ist strafbar: Das ist dann der Fall, wenn die andere Person die Aufnahme weder ausdrücklich noch durch schlüssiges Verhalten wünscht. Vor dem Schicken einer derartigen Abbildung sollte man sich am besten der eindeutigen Zustimmung versichern. Vorsicht: Bei Personen unter 18 Jahren ist das Versenden immer strafbar, ein Einverständnis ist unwirksam!

Intime Berührung

Körperkontakt an intimen Stellen kann beim Flirten ein Strafbarkeitsrisiko darstelle. Besonders beim ersten Treffen: Beide Personen kennen sich noch nicht. Keiner weiß in der Regel vom Gegenüber, wo seine Grenzen liegen. Ist vor dem Date nicht bereits expliziter Körperkontakt vereinbart worden, ist vorsichtiges Vorgehen sinnvoll. Nicht immer bewerten die beteiligten Personen ein Geschehen gleich. Was einer als Aufforderung zum Körperkontakt interpretiert, kann vom anderen gänzlich anders gemeint sein. Körperliche Annäherung kann in gravierenden Fällen als sexueller Übergriff strafbar sein. In weniger schwerwiegenden Konstellationen droht eine Strafe wegen sexueller Belästigung.

Die sexuelle Belästigung ist in §184i StGB geregelt. Strafbar macht sich, wer eine andere Person in sexuell bestimmter Weise körperlich berührt und dadurch belästigt. Das Gesetz droht für den Regelfall der sexuellen Belästigung Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren an.

Bloße verbale sexuelle Äußerungen fallen nicht unter die sexuelle Belästigung. Erforderlich ist Körperkontakt. In sexuell bestimmter Weise erfolgt dieser zum einen in Form einer objektiv sexuellen Handlung, beispielsweise Berühren der Genitalien oder des Gesäßes, auch über der Kleidung. Zum anderen sind subjektiv sexuelle Handlungen erfasst: Objektiv nicht sexuelle Handlungen, die im Gesamtkontext sexuell motiviert und geprägt sind.

Ob der Betroffene durch die Berührung belästigt ist, bestimmt sich nach seinem subjektiven Empfinden. Das ist der Fall, wenn sich die Person in ihrem Wohlbefinden und ihrer sexuellen Autonomie beeinträchtigt fühlt. Strafbar ist die Handlung nur, wenn Vorsatz vorliegt. Dazu muss der Beschuldigte die sexuelle Berührung und die Belästigung zumindest billigend in Kauf nehmen.

Wird beim Date also beim Dating ungefragt intime Körperstellen berührt, kann sich strafbar machen. Liegt keine ausdrückliche oder stillschweigende Zustimmung vor, sollten derartige Berührungen unbedingt unterlassen werden.